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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung

Die hier aufgestellten allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen der Firma REITINGER ENGINEERING und deren Auftraggebern, die sich ausdrücklich mit der Geltung dieser Geschäftsbedingungen einverstanden erklären. Ein Vertrag zwischen REITINGER ENGINEERING (im Folgenden: das Unternehmen) und deren Auftraggebern kommt nur zustande, wenn diese allgemeinen Geschäftsbedingungen durch die Auftraggeber anerkannt und Vertragsbestandteil werden. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen der Auftraggeber erkennt das Unternehmen nicht an.

§ 2 Schriftform

Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Unternehmen und seinen Auftraggebern getroffen werden, sei es vor, bei oder nach Vertragsschluss, seien es Änderungen, Ergänzungen oder sonstige Vereinbarungen, bedürfen der Schriftform. Mündliche Abreden werden nicht Vertragsbestandteil, auch nicht Abreden in Form einer elektronischen Versendung (E-Mail).

§ 3 Zahlung und Zahlungsmodalitäten (Vergütung)

Die Vergütung richtet sich nach der individuellen Vereinbarung des Beratervertrages, der zwischen dem Unternehmen und dem Auftraggeber als Individualvereinbarung getroffen wird. Bei Unstimmigkeiten oder Zweifeln über die Höhe der Vergütung soll vor der Einschaltung eines ordentlichen Gerichts ein Schiedsverfahren nach deutschem Recht gemäß § 1025 ff. der Zivilprozessordnung durchgeführt werde. Die Parteien erkennen den Schiedsspruch als endgültige Regelung an.

§ 4 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Klagen aus dem Vertrag zwischen dem Unternehmen und dessen Auftraggebern, seien sie vertraglicher, deliktischer oder sonstiger Natur, ist das Amtsgericht Dieburg beziehungsweise das Landgericht Darmstadt, je nach instanzieller oder sachlicher Zuständigkeit.

§ 5 Auftraggeber

Als Auftraggeber im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur Unternehmer.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers, Schweigepflichten

Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Unternehmen alle Informationen zu geben, die zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber notwendig sind. Der Auftraggeber verpflichtet sich, entscheidungsbefugte Personen an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen und entsprechende Vollmachten zu erteilen. Das Unternehmen garantiert, dass es keine das Auftragsverhältnis betreffenden Informationen an Dritte weiterleitet

§ 7 E-Mails

Alle Parteien verpflichten sich, keine vertraulichen Informationen per E-Mail zu versenden.

§ 8 Haftungsansprüche

Eine Haftung des Unternehmens kann dann ausgeschlossen sein, wenn das Unternehmen nicht umfassend und rechtzeitig über alle wesentlichen das Auftragsverhältnis betreffenden Tatsachen durch die Auftraggeber informiert wurde und der Schaden kausal darauf zurückzuführen ist.

§ 9 Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und zukünftige in diese allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgenommene Bestimmungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein, soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.

§ 10 Erfüllungsort

Als Erfüllungsort im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt Dieburg.

Dieburg, den 1. Januar 2011